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Nachsendeauftrag beim Umzug - Sie ziehen um, Ihre Post nach.

Mittwoch, den 01. Oktober 2014 um 07:00 Uhr

Dazu zählt neben einem Urlaub auch der Todesfall des Postempfängers oder ein Betreuungsfall. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz und in Österreich sind Nachsendeaufträge entgeltpflichtig und zudem auf eine bestimmte Zeit begrenzt.

Der Nachsendeauftrag für Privatpersonen

Ziehen mehrere Personen, die zuvor an einer Adresse gewohnt haben gemeinsam in ein neues Domizil, dann benötigt man hier auch nur einen Auftrag zum Nachsenden der Post. Dieser Service gilt für bis zu 5 Personen und kostet keine zusätzlichen Gebühren. Sollte ein Paar, das vorher an unterschiedlichen Standorten gewohnt haben, zusammenziehen, dann müssen natürlich auch zwei Aufträge gestellt werden. Die Gebühren verdoppeln sich in solch einem Fall.

Umzug eines Unternehmens

Einen Auftrag zum Nachsenden der Briefpost sollten natürlich auch Unternehmen stellen. Da hier der Aufwand größer ist, weil in der Regel mit mehr Postaufkommen zu rechnen ist, muss dies direkt bei der Antragsstellung angegeben werden. Den Business-Auftrag müssen alle juristischen Personen (GmbH u.ä.), Vereine, Einzelunternehmen, Geschäfte oder Gewerbe jeder anderen Art stellen.

Die Kosten beim Nachsendeauftrag sind übersichtlich

Privatkunden zahlen seit 2014 für solch einen Auftrag 19,90 € für sechs Monate oder 24,90 € für 12 Monate. Geschäftskunden müssen hier schon deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für sechs Monate kostet der Auftrag 34,90 € und für zwölf Monate 49,90 €.

Die Beantragung eines Nachsendeauftrages ist recht unkompliziert

Einen Nachsendeauftrag kann man auf verschiedenen Wegen beauftragt werden. Die einfachste und schnellste Lösung ist der Online-Antrag. Am PC füllt man das entsprechende Formular aus und schickt es per Klick ab. Natürlich kann man auch den direkten Weg wählen und sich bei der Postfiliale ein Nachsendeformular holen, das man ausgefüllt am Schalter abgibt. Auf jeden Fall benötigt die Deutsche Post einen Vorlauf von 3-5 Tagen, bis die Post an der neuen Wohnung ankommt. Der Service gilt allerdings nicht für DHL-Pakete, obwohl es sich hier um eine 100%ige Tochter der 'Deutschen Post' handelt.

Die Änderung oder die Stornierung - So geht's

Normalerweise ändert man den einmal erteilten Auftrag zum Nachsenden der Briefe nicht. Sollte es dennoch mal zu einer Änderung oder gar zur Stornierung des Auftrages kommt, dann geht dies unkompliziert, indem man den Kundenservice der 'Deutschen Post' anruft und dort die Änderung mitteilt. Ändert sich die neue Anschrift aber komplett, dann muss man auch einen neuen Antrag stellen.

Auftrag zum Nachsenden der Briefe – nicht nur bei der 'Deutschen Post'

Die 'Deutsche Post' ist in der Regel das bekannteste Unternehmen, das sowohl von Privat- als auch von Geschäftspersonen zur Beförderung ihrer Briefpost genutzt wird. Demnach stellt man den Auftrag zum Nachsenden der Briefe in der Regel nur bei der 'Deutschen Post'. Dennoch bieten auch andere Unternehmen diesen Service an. Dazu gehören alle Anbieter, die regional und auch überregional als Postlieferant zugelassen sind. Hier sollte man sich erkundigen, wie und wo man einen solchen Antrag stellt, wenn man in einem Einzugsbereich dieser Unternehmen wohnt.

Bild: © Wolfgang Dirscherl / pixelio.de

 

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