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So sind Sie beim Umzug richtig versichert

Montag, den 20. Juli 2015 um 18:13 Uhr

Damit wird die neue Wohnung in die Hausratsversicherung inkludiert. Jeder Umziehende sollte im Besitz einer Hausratsversicherung und Privathaftpflichtversicherung sein.

Wer reguliert Schäden bei Umzügen in Eigenregie

Werden Umzüge in Eigenregie durchgeführt und dabei Schäden verursacht, ist der Verursacher für die Schäden verantwortlich. Besitzt er eine Haftpflichtversicherung inklusive Umzugsschäden, werden diese durch sie reguliert. Sie greift auch bei Schäden an Dritten, ganz gleich, ob es sich um einen Personen- oder Sachschaden handelt. Wichtig ist, vor Umzug noch einmal seinen Versicherungsvertrag auf die Abdeckung derartiger Schäden zu kontrollieren. Die Haftung für Umzugsschäden ist gegebenenfalls vom Versicherer nachtragen zu lassen.

Wenn Bekannte beim Umzug helfen

Oftmals werden bei Umzügen Freunde und Bekannte involviert, die unentgeltlich zupacken. Ganz gleich, ob Geschirr verpackt wird oder Möbel getragen werden, Schäden können überall passieren. Dieser Schaden ist ein „Gefälligkeitsschaden“, da der Helfer seine Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Umziehende auf einen Schadensersatzanspruch verzichtet und den Helfer von der Haftung stillschweigend befreit.

Hier greift die Privathaftpflichtversicherung des Umziehenden, wenn sie Gefälligkeitsschäden einschließt.

Sollte der Helfer für seine Unterstützung beim Umzug entlohnt werden, ist es ratsam, mit ihm eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. Dadurch wird bei einem von ihm verursachten Schaden die Haftpflichtversicherung des Helfers die Schadensregulierung vornehmen.

Kommt es zum Schaden an Dritte, wie Eigentum des Vermieters, wird der Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Helfers übernommen. Ein entsprechender Zusatz ist in dessen Versicherung einfügen zu lassen, falls er nicht bereits enthalten ist.

Grundsätzlich gilt: Bei Eintritt eines Schadens ist die Haftpflichtversicherung schnellstmöglich zu informieren.

Der Umzug wird durch eine Umzugsfirma durchgeführt

Ein Umzug durch Beauftragung einer professionellen Umzugsfirma oder Spedition wird sehr oft von Umzugswilligen in Anspruch genommen. Ratsam ist, vor Beginn des Umzugs den Zustand der zu transportierenden Güter fotografisch festzuhalten. Im Schadensfall lässt sich dadurch ein Vergleich ziehen und die Schadensregulierung wird beschleunigt. Sollte durch die Firma ein offen sichtlicher Schaden entstanden sein, ist er zu dokumentieren und dem Leiter des Umzugsteams sofort zu melden, spätestens schriftlich am nächsten Tag.

Bei einem nicht offen sichtlichen Schaden beträgt die Frist vierzehn Tage. Sind alle Fristen eingehalten, wickelt die Umzugsfirma die Schadensregulierung mit ihrer Versicherung ab. Es ist möglich, dass nur bis zu einer Schadenshöhe, die pro Kubikmeter Laderaum festgelegt ist, reguliert wird (Haftungsbedingungen im Umzugsvertrag). Für Transportschäden tritt die Transportversicherung, bei Schäden durch das Personal der Umzugsfirma die Betriebshaftpflicht des Unternehmens ein.

Um eine komplikationslose Schadensregulierung zu gewährleisten, sollte der Umziehende der Firma freie Hand bei der Verpackung und Transport der Güter gewähren. Die Firma kann nur belangt werden, wenn deren Angestellten zu 100 Prozent den Umzug durchgeführt haben.

Wann benötige ich eine Transport- und Umzugsversicherung

Eine derartige Versicherung wird notwendig, wenn der Umziehende Schäden, die durch „unabwendbare Ereignisse“ entstanden sind, bezahlt haben möchte.

Sollte das zu transportierende Gut die Grundhaftung (620 EURO pro Kubikmeter Laderaum) übersteigen, macht eine Umzugsversicherung Sinn.

Beim Abschluss einer höherwertigen Transportversicherung bildet meist die Deckung der Hausratsversicherung die Grundlage.

Hausrats- und Privathaftpflichtversicherung sind für einen Umzug unerlässlich, der Abschluss einer Transport- und Umzugsversicherung liegt im Ermessen jedes einzelnen Umzugswilligens.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

 

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