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Wohnungsbesichtigung trotz Corona

Freitag, den 01. Mai 2020 um 11:20 Uhr

Wie wird eine Wohnungsbesichtigungen in Zeiten von Corona gehandhabt?

Das Coronavirus, kurz Corona genannt, lässt das Leben wieder Menschen still stehen. Man macht sich nicht nur mehr Sorgen, sondern auch viele Firmen bangen um ihre Existenz. Auch auf dem Immobilienmarkt macht sich das bemerkbar, denn es werden weniger Häuser verkauft und nur noch eine gewisse Anzahl an Wohnungen vermietet. Doch es werden aktuell einige Ausnahmen gemacht, denn viele Menschen haben Fristen, wann sie aus ihren Wohnungen raus müssen und eine neue Wohnung beziehen müssen. Leider macht das Kontaktverbot eine Wohnungsbesichtigung nicht gerade leichter, denn es dürfen sich nur noch bis zu zwei Menschen in einem Raum aufhalten, sofern es nicht anders funktioniert. Eine Wohnungsbesichtigung darf stattfinden, wenn laut des Interessenten ein besonderer Druck dahinter steht und man seine aktuelle Wohnung aufgrund des Kündigungsrechts schnell verlassen muss oder die alte Wohnung aufgrund von Mängel nicht mehr Bewohnbar ist. Ein schneller Umzug ist hier gefragt. Immobilienmakler dürfen diesen Interessenten dann Wohnungen vorstellen, sofern beide Parteien eine Maske tragen und die Hygienemaßnahmen beachten.

Wohnung besichtigen trotz Kontaktverbot?

Wohnungsbesichtigungen sind zur Zeit nur erlaubt, wenn es unbedingt notwendig ist. Massenbesichtigungen sind verboten und es dürfen sich nur zwei Menschen im Raum aufhalten. Menschen die vor einem Umzug stehen, können auch um eine elektronische Wohnungsbesichtigung beten. Ist es nicht anders möglich, ist die Maskenpflicht zu beachten und wie in Corona Zeiten gewünscht, einen Abstand von 1,50 Metern einzuhalten. Der Makler sollte außerdem bereits in seinem Exposé darauf hinweisen, dass nur Einzelbesichtigungen möglich sind, solange sich während der Corona Zeit nichts ändert. Da eigentlich auch ein striktes Kontaktverbot herrscht, sollte außerdem auf das förmliche Händeschütteln verzichtet werden. Auch Dokumente sollten nicht ausgetauscht, sondern nur digital übertragen werden. Türklinken und andere Gegenstände die während der Besichtigung in der Corona Zeit angefasst werden müssen, sollten regelmäßig und nach jeder Nutzung desinfiziert werden.

Für Mieter die unter Quarantäne stehen, aber sie trotzdem dringend aus ihrer Wohnung raus müssen und einen Umzug planen, gibt es bisher noch keine Regelung. Hier sollte das Gesundheitsamt befragt werden, wie die Besichtigung stattfinden soll und ob der Umzug nicht verschiebbar ist. Bei Menschen in Quarantäne herrscht nämlich ein strikter Kontaktverbot, der eigentlich eingehalten werden muss. Kann ein Termin wirklich nicht eingehalten werden oder der potenzielle Mieter hat Angst sich mit Corona zu infizieren, kann die Wohnung nicht für ihn freigehalten werden. Wurde allerdings bereits eine Anzahlung geleistet und der Umzug steht kurz bevor, können sich Vermieter und Mieter in der Regel untereinander einig werden.

 

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