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Umzug mit Mindestabstand- Wie Corona Ihren Umzug beeinflusst

Donnerstag, den 04. Juni 2020 um 10:58 Uhr

Worauf Sie achten müssen

Grundsätzlich ist ein Umzug innerhalb Deutschlands während der Corona -Krise möglich. Es gibt allerdings in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen in Sachen Corona. Deshalb kann es sein, dass ein Umzug in München anders verläuft als in Berlin. Haben Sie Ihren Umzug privat geplant, dürfen Ihre Nachbarn und Freunde in Berlin Ihnen nicht helfen. Familienmitglieder können Ihnen trotz Kontaktverbot bei Ihrem Wohnungswechsel zur Hand gehen. Es ist allerdings von Vorteil, dass so wenig Helfer wie möglich zusammen kommen, deshalb sind Sie mit einem Umzugsunternehmen besser beraten. Sollten Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich über die Hygienevorschriften und Kontaktverbote des anderen Landes informieren.

Hygienemaßnahmen

Ein Umzugsunternehmen muss sich nicht an das Kontaktverbot halten und es dürfen mehr als zwei Personen miteinander agieren. Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sollten Sie auf das Tragen einer Mund-Nasenabdeckungen und Handschuhen achten. Gutes Lüften sowohl in der alten als auch der neuen Wohnung kann das Ansteckungsrisiko minimieren. Durch enge Treppenhäuser und Flure ist das Einhalten des Kontaktverbotes und des Mindestabstandes von 1,50 m sehr schwierig. Deswegen empfiehlt es sich einen Raumplan für die Wohnungen zu erstellen. Darin kann geklärt werden welches Möbelstück in welches Zimmer kommt und wer für welchen Raum zuständig ist. So werden Ansammlungen in kleinen Räumen beim Wohnungswechsel vermieden.

Parkplätze

Besondere Herausforderung durch die Corona -Pandemie ist es einen Parkplatz zu finden. Sie müssen mit engen und zugeparkten Straßen rechnen, da viele Berufstätige momentan im Home-Office sind. Gerade in Großstädten wie Berlin ist es ratsam sich im Vorfeld darum zu kümmern, dass der Umzugswagen vor der alten und neuen Wohnung genug Platz zum Parken hat und ein einfaches Be- und Entladen möglich ist.

Falls der Umzug nicht stattfinden kann

Ein Umzug kann nicht stattfinden, wenn Sie unter Quarantäne stehen. Dann dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, auch nicht für einen geplanten Wohnungswechsel. In diesem Fall müssen Sie mit dem Umzugsunternehmen und Ihrem neuen Vermieter eine einvernehmliche Lösung finden. Sollten Sie Ihren Umzug absagen müssen, werden Sie voraussichtlich die Kosten für die Umzugsfirma selber tragen. Anders verhält es sich, wenn die Umzugsfirma den Auftrag absagt. In dem Fall müssen Sie natürlich nicht bezahlen. Bei vielen Umzugsunternehmen können Sie den Umzugstermin aber kostenfrei verschieben. Sollte Ihr Wohnungswechsel nicht stattfinden, weil Sie die neue Wohnung nicht beziehen können und trotzdem müssen Sie aus der neuen Wohnung raus. Dann gibt es die Möglichkeit einen Lagerraum anzumieten. Besonders Berlin hat eine Vielzahl dieser Lagerräume, die Sie ganz bequem online anmieten können.

 

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