Corona-Hinweis Wir sind auch in der Corona-Krise wie gewohnt für Sie da!

Halteverbotsschilder

Halteverbot

Unsere Bürozeiten

Montag - Freitag 8 - 18 Uhr
Samstag 10 - 16 Uhr
Sonn- & Feiertag geschlossen

Unsere TOP-Angebote

Angebot 1 | 2 Mann + LKW = 125€ für 2 Stunden

Angebot 2 | 1 Mann = 50€ für 2 Stunden

Umzugsmaterial

Umzugsmaterial

Unser Umzugsblog

Mietendeckel vs. Mietpreisbremse: Das sollten Sie jetzt wissen

Montag, den 14. September 2020 um 20:17 Uhr

Beispielsweise im Ballungsraum München, ist der Neuvermietungspreis nach Umzug für eine Wohnung von 2012 auf 2019 um rund 36 Prozent im Durchschnitt gestiegen. Doch in der Landeshauptstadt Berlin war der Anstieg noch höher – im gleichen Zeitraum schnellten hier die Mieten um rund 42 Prozent nach oben. Diese Entwicklung, gepaart mit dem zunehmend größeren Druck aus der Bevölkerung, die keinen finanzierbaren Wohnraum mehr finden konnte, brachte den Gesetzgeber zum Handeln.

Mietendeckel und Mietpreisbremse – das sind die Unterschiede

Während der die Mietpreisbreme für alle Mietverträge einer Wohnung, die ab dem 1. Juni 2015 geschlossen wurden genutzt werden kann, gilt der Mietendeckel nur in Berlin. Beschlossen wurde dieser im Jahr 2019. Dennoch ist vor allem dieser bei den Vermietern in Berlin stark umstritten. Hier kündigen sich bereits einige Verfassungsklagen an. Während bei der Mietpreisbremse die Miete der Wohnung nicht mehr als 10 Prozent über dem Mietenspiegel, also über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wird beim Mietendeckel die gesamte maximale Miethöhe gedeckelt. Hier darf die Nettokaltmiete pro Quadratmeter einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Grundsätzlich beinhaltet der Mietendeckel drei Maßnahmen: den Mietenstopp, die Mietsenkung sowie die Mietobergrenze. Die Mietobergrenze im Detail bezeichnet einen Mechanismus, bei dem der Vermieter bei Neuvermietungen, nach Umzug des Mieters, nur noch eine gesetzlich festgelegte Maximalmiete pro Quadratmeter verlangen darf. Dieser Wert bezieht sich immer auf die Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Hingegen bezeichnet der Mietenstopp einen Mechanismus, dass die Mieten in Berlin in den nächsten fünf Jahren, bezogen auf deren Stand am 18. Juni 2019, als „eingefroren“ gelten. Dies heißt die Miete darf von diesem Niveau nicht mehr erhöht werden. Ab Herbst 2020 ist sogar eine Mietsenkung möglich. Diese greift wenn die aktuell zu zahlende Miete um 20 Prozent über dem Wert aus der Mietentabelle liegt. Die dort vermerkten Preise sind je nach Baujahr, Bausubstanz, Größe und Ausstattung der Mietshäuser gestaffelt. Sollte bei Ihnen daher in nächster Zeit ein Umzug innerhalb von Berlin anstehen, so lohnt sich ein Blick in diese Tabelle.

Mietpreisbremse vs. Mietendeckel – Die Folgen der beiden Werkzeuge

Aktuelle Statistiken über Neuvermietungsmieten im gesamten Bundesdurchschnitt zeigen, dass diese im Zeitraum von Juli bis September 2019 im Vergleich zum Quartal davor stagnierten. Auf einzelne Ballungsgebiete und Großstädte herunter gebrochen, sind die Mieten von Neuvermietungen sogar leicht gesunken. Auch der Mietendeckel in Berlin scheint seine Wirkung nicht zu verfehlen: So ist hier das Mietniveau von Neuverträgen im selben Zeitraum um rund 1,4 Prozent gesunken. Anders als bei einer Wohnung zum Mieten, steigen jedoch die Preise für Eigentumswohnungen immer weiter. So sind diese beispielsweise im 3. Quartal in 2019 um knapp sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Wohnen ist und bleibt teuer: Dennoch sind solche Maßnahmen wie Mietendeckel und Mietpreisbremse dennoch nicht aussichtslos. Wie die einschlägigen Statistiken zeigen gehen die Mieten leicht bzw. in Ballungsräumer etwas stärker zurück. Sollten Sie daher in der nächsten Zeit einen Umzug in Berlin planen, so achten Sie genau auf die Mitobergrenze die für ihre neue Wohnung gilt.

 

Umzugsfirma Berlin | Umzüge Berlin