Jedoch stellt nicht nur der Wechsel in die neue Bleibe einen großen Aufwand dar. Zusätzlich müssen einige Behörden und Einrichtungen über den Auszug aus der alten und Einzug in die neue Wohnung informiert werden. Informieren des EinwohnermeldeamtsEin notwendiger Behördengang, den Sie bereits sehr schnell nach Ihrem Umzug organisieren sollten, ist der Gang zum Einwohnermeldeamt. Bei der Behörde werden sämtliche Änderungen vermerkt und gespeichert. Die Behörden müssen, je nach Bundesland, kurzfristig von Ihrem Umzug erfahren. Abhängig davon, ob Sie innerhalb eines Ortes umziehen, ist die Ummeldung bzw. die An- und Abmeldung der Wohnung vonnöten. Um bei den Behörden keine Wartezeit zu haben, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Termin zu buchen. Dies ist häufig online möglich. Dort werden Sie außerdem über die Dokumente, die Sie zu der Anmeldung der neuen Adresse benötigen, informiert. Neben dem Personalausweis ist es teilweise erforderlich, ein Formular im Vorfeld auszudrucken und dies schon vor dem Termin bei den Behörden auszufüllen. Zum Teil ist darüber hinaus ein Formular des Vermieters erforderlich, bei dem dieser den Umzug oder Einzug bescheinigt. Nachdem Sie das Einwohnermeldeamt von Ihrem Wohnungswechsel in Kenntnis gesetzt haben, werden automatisch weitere Einrichtungen informiert. Dazu zählen zum Beispiel die Kirche in Ihrer Gemeinde, die Sie selber nicht über den Wohnungswechsel unterrichten müssen. Unterrichten von weiteren EinrichtungenNeben dem Einwohnermeldeamt gibt es eine Vielzahl an weiteren Einrichtungen und Behörden, die von Ihrem Umzug in Kenntnis gesetzt werden müssen. Dazu zählt das Finanzamt. Dieses müssen Sie jedoch lediglich informieren, wenn der Wohnort gewechselt wird. Ziehen Sie innerhalb einer Stadt oder Gemeinde um, ist eine Unterrichtung des Finanzamts nicht vonnöten. Mögliche weitere Behörden, die von Ihrem Wohnungswechsel teils wissen müssen, sind die Agentur für Arbeit, das BAföG-Amt und das Jobcenter. Kontakt zur PostWenn Sie umziehen, wird die Post automatisch und dank der Ummeldung an Ihre neue Adresse zugestellt. Jedoch ist es nur in seltenen Fällen möglich, die Post von einem Tag auf den nächsten an eine geänderte Adresse liefern zu lassen. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. Dies ist für eine unterschiedliche Dauer möglich. Wenn Sie vollständig in Ihrer neuen Wohnung angekommen sind und auch einen geeigneten Briefkasten mit Ihrem Namen haben, können Sie die Post zu Ihrer neuen Bleibe schicken lassen. Dadurch gehen keine wichtigen Briefe verloren, weil sie möglicherweise nicht zugestellt werden können. KFZ-Zulassungsstelle und VersicherungenNachdem Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, muss, falls Sie Halter eines Fahrzeugs sind, auch die KFZ-Zulassungsstelle kurzfristig informiert werden. Im Fahrzeugschein des KFZs muss die neue Adresse eingetragen werden. Bei dem Behördengang, bei dem Sie über die Anschrift der neuen Wohnung informieren, müssen Sie einige Dokumente mitbringen. Dazu zählen neben dem Führerschein und dem Personalausweis auch der Fahrzeugbrief. Häufig entstehen dabei kleinere Gebühren. Darüber hinaus ist es erforderlich, Ihre Versicherungen über den Wohnungswechsel zu unterrichten. Sämtliche Versicherungen müssen über Ihre neue Adresse Bescheid wissen. Einige der Versicherungen bieten dazu online Optionen, andere können telefonisch oder via E-Mail informiert werden. Falls Sie in eine andere Stadt ziehen, ist zudem die Kündigung bei Vereinen oder Abonnements, wie von der Zeitung, vonnöten. |
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Behördengänge nach dem UmzugSamstag, den 02. Januar 2021 um 13:23 Uhr
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