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Umziehen im Lockdown möglich?

Montag, den 01. März 2021 um 12:23 Uhr

Jedes Bundesland geht etwas anders mit dem Lockdown um. Gerade in Berlin ist es schwierig Bekannte, Freunde oder auch Nachbarn dafür einzusetzen. Grundsätzlich gilt, ein Wohnungswechsel ist auch im Lockdown erlaubt, allerdings darf die umziehende Person oder Personen nicht mit dem Virus infiziert oder in häuslicher Quarantäne sein. Zudem sollte man sich in bei der zuständigen Behörde in Berlin erkundigen. Private Helfer eines Wohnungswechsels dürfen grundsätzlich mit helfen, allerdings nur eine Person eines anderen Haushaltes.

Professionelle Hilfe durch Umzugsfirmen?

Da ein Umzug in der Regel nicht allein oder mit der Familie zu schaffen ist, sollte man sich bei der Planung rechtzeitig mit einer professionellen Umzugsfirma befassen. Spediteure dürfen, auch in Berlin, den Umzug durchführen. Voraussetzung hierfür ist natürlich auch, dass auf die geltenden Hygienevorschriften Rücksicht genommen werden muss. Also Mundschutz und das Einhalten des Mindestabstandes, was auch in der Wohnung etwas problematisch werden kann.

Erhöhter Hygienestand bei den Spediteuren

Viele Umzugsfirmen haben schon einen höheren Hygiene-Standard eingeführt. Hierzu gehören unter anderem das Tragen von Masken, das Lüften von Räumen, das Desinfizieren von Flächen, Abstandhalten und Händewaschen, was in den Zeiten des Lockdowns sehr angebracht erscheint.

Lockdown, auch hier gilt es beim Umzug einiges zu beachten!

Selbstverständlich sollten auch bei einem bevorstehenden Wohnungswechsel die bestehenden Hygieneregeln eingehalten werden. So statten viel Umzugsunternehmen, auch in Berlin, ihre Mitarbeiter mit Handschuhen aus. Wo immer es möglich ist werden die Angestellten auf verschiedene Fahrzeuge verteilt. Oft werden diese Fahrzeuge vor jedem neuen Auftrag desinfiziert. Da es unvermeidbar ist, dass sich oft mehrere Personen im einem Raum oder in der selben Wohnung aufhalten ist es unverzichtbar die Wohnung oder die Räume zu lüften.

Ist das Ansteckungsrisiko bei einem Wohnungswechsel höher?

Hierzu kann man sagen, dass das Ansteckungsrisiko nicht höher liegt als bei anderen Kontakten, zum Beispiel auf der Arbeit, beim Einkaufen oder auf viel belebten Plätzen und Straßen. Deshalb lüften Sie ihre Wohnung, bevor es mit dem Umzug losgeht, auch die Wohnung in die eigezogen wird, sollte rechtzeitig gelüftet werden. Auch auf belebten Plätzen oder Straßen sollte immer, auch während der Arbeit, ein Mundnasenschutz getragen werden.

Fazit:

Ein Umzug ist auch im Lockdown möglich. Allerdings sollten sie den Wohnungswechsel sehr gut planen und organisieren. Auch deshalb weil, bedingt durch das Coronavirus, die meisten Umzugsfirmen eine weitaus höhere Auftragslage haben, setzen Sie sich also rechtzeitig mit einem Spediteur in Verbindung. Klären Sie den zuständigen Verantwortungsbereich, Rechten und Pflichten sowie die Pünktlichkeit des Termines. Stellen Sie die Frage nach eventueller Haftung, sollte der Umzugstermin, bedingt durch Corona, ausfallen oder verschoben werden müssen. Auch hierüber gibt ihnen die entsprechende Spedition gerne Auskunft.

 

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