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Rechte und Pflichten beim Wohnungswechsel

Freitag, den 19. Dezember 2014 um 20:06 Uhr

Ein seriöses Angebot wird nach Besichtigung der Wohnung unterbreitet und in Form eines Festpreises offeriert. Kein Umzugsunternehmen kann ein seriöses Angebot ohne Begutachtung des Grundstücks machen. Neben der Transportmenge sollte ein seriöses Umzugsunternehmen auch den Aufwand des Umzuges berücksichtigen. Deshalb wird vor Beginn des Umzugs genau begutachtet, was der Umziehende mitnehmen möchte. Beschädigt das Transportunternehmen nach Abschluss einer solchen Versicherung Gegenstände, ist die Versicherung verpflichtet, diese zum aktuellen Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Bei Umzügen gibt es verschiedene Wege diese durchzuführen. Viele Menschen bevorzugen einen Teilumzug anstelle eines Vollumzuges. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Teilumzug ca. 50 Prozent der Umzugskosten entfallen, da der Umzugnehmer die Gegenstände alleine verpackt. Ein besonders hochwertiges Angebot von Speditionsunternehmen ist der Komplettumzug. Hier übernimmt die Möbelspedition neben dem Verpacken, Abbauen, Aufbauen und Transport auch Leistungen wie zum Beispiel die Endreinigung einer Wohnung. Auch Sanitär- und Elektroinstallationen sowie der Transport von Antiken Gegenständen oder Tieren gehört hier zur Aufgabe des Umzugsunternehmens.

Wer haftet für Schäden beim Umzug?

Das Umzugsunternehmen haftet nicht für Schäden, die trotz sorgfältig ausgeführter Arbeit entstehen. Es kann demnach sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Meist wird eine Zusatzversicherung bereits vom Umzugsunternehmen angeboten. Besonders bei wenigen sowie großen Möbelstücken ist dies zu empfehlen. Ein Umzugsvertrag sichert die Spedition sowie den Umziehenden ab. Der Vertrag bezieht sich auf den Frachtvertrag, welcher Form eines Werkvertrages ist und zwischen einem Transportunternehmen und Umziehenden geschlossen wird. Der Umzugsvertrag enthält alle Dienstleistungen, welche das Umzugsunternehmen ausführen soll sowie die Konditionen und eventuelle Zusatzvereinbarungen. In diesem Vertrag sind auch die Höhe der Haftung, der Rücktritt von der Dienstleistung sowie die eventuell anfallenden Mehrkosten geregelt.

Umziehen mit privaten Helfern - Rechte und Pflichten

Das Umziehen ohne Umzugsunternehmen mithilfe von Freunden oder Familie spart Geld. Es ist jedoch zu beachten, dass die eigene Hausratversicherung nicht für Schäden von Dritten haftet. Somit sollten alle wertvollen Gegenstände wie zum Beispiel Gemälde oder Statuen nur vom Hausratversicherungsnehmer transportiert werden. Alle Schäden, welche an Personen oder Sachen durch den Versicherungsnehmer entstehen und nicht vorsätzlich sind, sind versichert. Die vertragliche Absicherung gegen Umzugsschäden von Dritten ist zudem denkbar, reduziert jedoch meist die Anzahl der freiwilligen Helfer und kann Auslöser von zwischenmenschlichen Problemen sein. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Hausratversicherung rechtzeitig umgemeldet werden muss, um die alte sowie neue Wohnung versichern zu können. Zieht eine Person aufgrund der eigenen Arbeit um, steht dieser ein gesetzliches Recht auf Urlaub zum Zweck des Umzugs zu. Oftmals ist es zudem im Arbeitsvertrag geregelt, dass ein Unternehmen einen Tag Sonderurlaub bei dem eigenen Umzug gewährt.

Bild: © Tim Reckmann / pixelio.de

 

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