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Lärmbelästigung und Lärmvermeidung - Umzug, Gesetze, Pflichten?

Sonntag, den 23. August 2015 um 11:50 Uhr

Steht der Tag bevor und kommt der Umzugstransporter, stellt sich die Frage, wie sieht es mit den Rechten und Pflichten aus. Hierbei tritt das Handelsgesetz in Kraft. Dieses regelt die Rechte und Pflichten eines Transportunternehmens und ist Bestandteil des Transport- und Speditionsrechts.

Vor dem Umzug ist nach dem Umzug

Alle Belange die ihren Umzug betreffen, sollten mit der Umzugsfirma im Vorfeld besprochen werden. Seriöse Unternehmen wie wir, machen ein transparentes Angebot. Dabei geht es nicht nur um die benötigten Umzugsmaterialien. Auch die Organisation mit den Behörden, betreffend einer Halteverbotszone, oder ein Möbellift werden festgehalten. Die Besichtigung und Beratung ist zur besseren Einschätzung erforderlich. Damit kann ein exaktes Angebot ohne Zusatzkosten unterschrieben werden.

Lärmbelästigung und Lärmvermeidung

Ein netter Gruß an die Hausbewohner erleichtert vieles. Mit einem Aushang, der als Information dient, kann man seinen Umzug ankündigen und zugleich um Verständnis bitten. Ein paar nette Worte machen sympathisch und zeigen den Bewohnern ihr Interesse an einer guten Nachbarschaft.

Lärm ist unumgänglich, kein Umzug verläuft still wie eine Trauerfeier. Aber eine zusätzliche Vermeidung und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten, sind einzuhalten. In einigen Mietshäusern sind diese in der Hausordnung festgelegt.
Die Mittagsruhe zwischen 13 du 15 Uhr sowie die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr sind zu beachten. Dies gilt für Montag bis Freitag. Am Samstag ist die Nachtruhe vom ab 19 Uhr. Eine ganztägige Ruhe ist an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. Diese Ruhezeiten sind auch in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsgesetz (BImSchG) gesetzlich geregelt. Während diesen Zeiten, sollten sämtliche Geräusche nicht über die Zimmerlautstärke hinausgehen.

Die Umzugshelfer können durch Rücksichtnahme im Treppenhaus, lautes Schreien vermeiden. Der Hall gibt den Ton im Treppenhaus verstärkt wieder. Auch das Rücken der Möbel kann durch Malerflies gedämmt werden und schont den Boden und das Treppenhaus. Gleichzeitig dient es als Trittschalldämmung. Das Ab- und Aufbauen der Möbel benötigt oft das Hämmern und Bohren. Zu den erlaubten Zeiten, müssen Mieter, oder Eigentümer, den Lärmpegel dagegen hinnehmen. Geräuschintensive Arbeiten sind somit rücksichtsvoll einzuplanen.

Einfache Grundregeln zur Lärmvermeidung

  • Kein lautes Rufen
  • Keine laute Musik bei der Arbeit
  • Autotüren können auch leise auf und zu geschlossen werden
  • Möbelrücken ist mit fahrbaren Untersetzern sind auch Bodenschonend
  • Trittschalldämmung
  • Geräuschintensive Arbeiten mit Rücksicht planen

Die Haftungsfrage

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem Umzugsvertrag sind relevant. Durch ihre Unterschrift haben sie bestätigt, dass sie über geltende Rechte und Pflichten aufgeklärt worden sind. Häufiger Streitpunkt sind die Mehrkosten, wenn ein Umzug länger dauert als geplant. Hierbei sollten Zahlungsmodalitäten geklärt werden. Wenn die geforderte Summe nicht bezahlt worden ist, hat das Umzugsunternehmen das Recht, Umzugsgüter einzubehalten, Hierbei tritt das Pfandrecht in Kraft. Wenn keine gütige Einigung vorhersehbar ist, muss dies gerichtlich geklärt werden. Hat das Umzugsunternehmen Schäden verursacht, im Hausflur, Wohnungstüren, oder in der Wohnung selbst, tritt hier die Haftungsbestimmung ein. Eine Schadensanzeige gibt Überblick über das Ausmaß. Dieser ist vom Unternehmen bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Die sogenannte Obhutshaftung tritt ein, wenn auch Schäden am Umzugsgut vorhanden sind. Hierbei ist zu beachten welcher Haftungshöchstbetrag festgelegt wurde. Dies gilt auch für den Verlust von Umzugsgütern. Ausgenommen sind Ereignisse, die sich auch bei größter Sorgfaltspflicht nicht vermeiden lassen. Wie zum Beispiel ein Unwetter, Hagelschaden oder Sturm.

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

 

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