Wann sind Umzugskosten von der Steuer absetzbar?Umzugskosten sind von der Steuer absetzbar, wenn der Umzug arbeitsbedingt erfolgt. Das bedeutet, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und dafür umziehen müssen, können Sie die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Übrigens können Sie auch versuchen, von Ihrem neuen Arbeitgeber die Aufwendungen für einen Umzug ganz oder teilweise steuerfrei erstattet zu bekommen (dann dürfen sie diese aber nicht nochmals steuerlich geltend machen). Dazu hat dieser die Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes zu beachten. Wie können Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?Umzugskosten werden bei angestellt Tätigen steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt. Durch einen Umzug werden Sie in der jährlichen Steuerklärung den Pauschalbetrag von 1.000,- € überschreiten, so dass es sich lohnt, alle Belege aufzubewahren. Durch die Werbungskosten kann Ihr jährliches Einkommen auch negativ werden und damit steuermindernd für die vorangegangenen oder darauffolgenden Jahre wirken. Welche Kosten eines Umzugs können von der Steuer abgesetzt werden?
Zu beachten ist, dass die Aufzählung nicht als vollständig, sondern nur als beispielhaft zu betrachten ist. Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Steuerrecht oder bei dem örtlichen Finanzamt. Bild: wolfgang teuber / pixelio.de |
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Umzugskosten von der Steuer absetzen - geht das?Mittwoch, den 30. September 2015 um 17:19 Uhr
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