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Umzugskosten von der Steuer absetzen - geht das?

Mittwoch, den 30. September 2015 um 17:19 Uhr

Wann sind Umzugskosten von der Steuer absetzbar?

Umzugskosten sind von der Steuer absetzbar, wenn der Umzug arbeitsbedingt erfolgt. Das bedeutet, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und dafür umziehen müssen, können Sie die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Übrigens können Sie auch versuchen, von Ihrem neuen Arbeitgeber die Aufwendungen für einen Umzug ganz oder teilweise steuerfrei erstattet zu bekommen (dann dürfen sie diese aber nicht nochmals steuerlich geltend machen). Dazu hat dieser die Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes zu beachten.
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist auch die steuerliche Berücksichtigung eines Umzugs möglich. Dafür muss sich der tägliche Arbeitsweg um mehr als 1 Stunde verkürzen.

Wie können Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Umzugskosten werden bei angestellt Tätigen steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt. Durch einen Umzug werden Sie in der jährlichen Steuerklärung den Pauschalbetrag von 1.000,- € überschreiten, so dass es sich lohnt, alle Belege aufzubewahren. Durch die Werbungskosten kann Ihr jährliches Einkommen auch negativ werden und damit steuermindernd für die vorangegangenen oder darauffolgenden Jahre wirken.

Welche Kosten eines Umzugs können von der Steuer abgesetzt werden?


Grundsätzlich können alle Kosten, welche durch den Umzug hervorgerufen werden, steuerlich geltend gemacht werden.
Dazu zählen z. B.

  • Unmittelbare Kosten für den Umzug. Damit sind die Kosten für das Umzugsunternehmen gemeint. Sie können den Umzug aber auch selbst durchführen. Dann fallen darunter, die Mietkosten für den Umzugswagen bzw. die Benzinkosten für eigene Fahrzeuge sowie die Aufwandsentschädigung für die Helfer.
  • Die Maklergebühren zum Finden der Wohnung können in ortsüblichem Rahmen steuerlich abgesetzt werden.
  • In der Regel ist für eine bestimmte Zeit eine doppelte Mietzahlung erforderlich. Diese kann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist steuerlich geltend gemacht werden.
  • Müssen Sie die Immobilie mietvertraglich instand halten, können erforderliche Renovierungsarbeiten über die Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten erfasst werden.
  • Um eine neue Wohnung zu finden, sind Reisen erforderlich, z. B. zur Besichtigung von Wohnungen, zur Vertragsunterzeichnung, für den Umzug selbst etc. Ist eine große Entfernung zu überbrücken, können diese beträchtlich ausfallen. Reisekosten bzgl. des Umzugs können inklusive Reisespesen und Übernachtungen steuerlich berücksichtigt werden.
  • Benötigen Ihre Kinder z. B. Nachhilfeunterricht, da der Lehrplan im neuen Bundesland anderen Stoff umfasst, sind die Kosten für den Lehrer als umzugsbedingte zusätzliche Unterrichtskosten für die Kinder steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn die Nachhilfe erforderlich wird, weil das Kind aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen wurde und deshalb Unterstützung benötigt.
  • Auch eine Grundausstattung für einen Kochherd sowie Ofen je Zimmer in stark begrenztem finanziellen Rahmen (siehe Bundesumzugskostengesetz) kann steuerlich berücksichtigt werden, wenn diese nicht vorhanden sind.

Zu beachten ist, dass die Aufzählung nicht als vollständig, sondern nur als beispielhaft zu betrachten ist. Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Steuerrecht oder bei dem örtlichen Finanzamt.

Bild: wolfgang teuber / pixelio.de

 

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