Es sei darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit beabsichtigt ist. Die Ausführungen sind als beispielhaft zu betrachten. Wann kann man auf eine finanzielle Entlastung bei den Umzugskosten hoffen?Umzugskosten können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Dazu gehört, dass man für eine neue Arbeitsstelle in eine neue Stadt zieht, dass der Arbeitgeber einen an einen neuen Firmenstandort versetzt oder wenn sich der tägliche Arbeitsweg um mehr als 60 Minuten verkürzt. Was sind Umzugskosten?Was genau unter Umzugskosten zu verstehen ist, ist abhängig von der fördernden Stelle. Aber grundsätzlich kann festgestellt werden, dass wesentlich mehr Umzugskosten geltend gemacht werden können, als man gemeinhin denkt. Als Umzugskosten können beispielsweise geltend gemacht werden:
Wer übernimmt Umzugskosten?Es gibt verschiedene Möglichkeiten Umzugskosten erstattet zu bekommen. ArbeitsgeberZieht man auf Wunsch des Arbeitgebers um, kann man nach der Übernahme der Umzugskosten bzw. einem Zuschuss zu den Umzugskosten fragen. Welche Leistungen die Firma alles übernimmt, hängt von der Arbeitsstelle ab. Man kann davon ausgehen, dass die Leistungen mit höherer Dotierung umfangreicher sind. Geschäftsführer erhalten häufig auch Kinderbetreuungskosten vom Arbeitgeber erstattet. Arbeitsagentur bzw. JobcenterWaren Sie zuvor arbeitslos und beenden durch den Umzug Ihre Arbeitslosigkeit, zahlen in der Regel die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Umzugskosten. Hierbei werden die Kosten für das Umzugsunternehmen und notwendige Fahrten übernommen. Es sind in der Regel die Angebote mehrerer Firmen vorzulegen und die Agentur entscheidet, welches zu nutzen ist. Steuerliche Berücksichtigung von UmzugskostenIst der Umzug berufsbedingt, können Sie die Kosten, welche Sie nicht direkt von anderer Stelle erstattet bekommen haben, steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dazu müssen Sie nach Abschluss des Kalenderjahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben und die einzelnen Kosten nachweisen. Da Sie den Pauschalbetrag von 1.000,- Euro überschreiten werden, lohnt sich dieser Aufwand. So entstehende negative Jahreseinkünfte werden in den folgenden Jahren ausgeglichen. Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de |
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Wie das Amt oder der Arbeitsgeber den Umzug finanziell entlasten könnenMontag, den 26. Oktober 2015 um 21:01 Uhr
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