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Die Wohnungsübergabe optimal durchführen

Montag, den 07. März 2016 um 20:36 Uhr

Damit die Wohnungsübergabe problemlos verläuft müssen einige Vorkehrungen getroffen und die Wohnung demensprechend hergerichtet werden. Dies ist besonders wichtig, da die Wohnung in einem bestimmten Zustand übergeben werden muss.

Nötige Vorbereitungen für die Wohnungsübergabe

Der Mieter hat bei seinem Auszug einige Pflichten bezüglich der Wohnung zu erfüllen. Klauseln, die dies vorschreiben finden sich in jedem Mietvertrag. Diese sollen den Eigentümer der Wohnung schützen und einen möglichst schnellen Einzug des nächsten Mieters in die Wohnung ermöglichen. Wird die Wohnung immer nach diesen Klauseln wiederhergestellt kann somit sichergestellt werden, dass jeder Mieter für die gezahlte Miete auch den gleichen Zustand der Wohnung bekommt. Vom altersbedingten Verschleiß einmal abgesehen. Die genauen Bedingungen sind in den individuellen Klauseln des Mietvertrages unter dem Punkt ,,Wohnungsübergabe‘‘ festgelegt. Da es sich dabei jedoch meist um Standardverträge handelt sollen im Folgenden die Punkte aufgezählt werden, welche sehr wahrscheinlich darin vorkommen werden.

Die Wohnung in einen besenreinen Zustand bringen

Die Wohnung muss eigentlich immer besenrein übergeben werden. Darunter ist zu verstehen, dass keine Verschmutzungen mehr in der Wohnung vorhanden sein dürfen. Von dem Mieter wird erwartet, dass die Räume ausgesaugt wurden, sodass jeglicher Staub, Haare und sonstiger Schmutz beseitigt sind. Das Bad ist, ebenso wie die Küche gründlich zu säubern. In der Küche dürfen sich keine Fettspritzer, Krümel oder ähnliches finden lassen. Im Bad sind, falls vorhanden kleinere vom Schimmel befallene Stellen zu reinigen. Diese bilden sich im täglichen Gebrauch schnell, sorgen bei der Wohnungsübergabe dann aber fast immer für Probleme. Kleinere Schäden, welche der Mieter selbst verursacht hat müssen auch beseitigt werden. Dies sind etwa kleinere Abschürfungen an Tapeten oder beschädigte Lichtschalter und Steckdosen. Im Zweifel müssen diese Beschädigungen komplett ersetzt werden, um den Zustand der Wohnung wieder so herzustellen, wie er vor dem Einzug war. Außerdem müssen die Fenster und die Fensterrahmen gereinigt werden. Sämtliche Spinnenweben sind ebenso zu entfernen. Wurde etwas in der Wohnung ohne die Absprache mit dem Vermieter umgebaut kann es passieren, dass der Vermieter die Rückgängigmachung fordert. Falls ein Balkon zur Wohnung dazugehört muss dieser ebenfalls gereinigt übergeben werden. Außerdem sind Einrichtungen, welche der Mieter ausgebaut hat wieder anzubringen. Typisch dafür sind etwa Lampen, Gardinen oder Einrichtungen im Bad. Hat die Wohnung Räume, die mit einem durchgehenden Teppich ausgestattet sind, dann ist es üblich, dass der Mieter diesen reinigt oder für eine professionelle Reinigung aufkommt.

Zu guter Letzt sind dem Vermieter alle Schlüssel für die Wohnung, falls vorhanden des Kellers oder des Briefkastens zurückzugeben. Falls diese zur Sicherheit bei Freunden oder Familienangehörigen platziert wurden sollten sie deshalb bereits im Vorfeld wieder eingesammelt werden.

Sonderfall Schönheitsreparaturen

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mieter im Normalfall keine Reparaturen zu übernehmen hat, welche ausschließlich der Schönheit der Wohnung dienen. Dazu gehört etwa das Streichen und Tapezieren der Wände, wenn dies nicht nötig ist. Aber auch dazu finden sich die entsprechenden Regelungen im Mietvertrag. Dieser sollte deshalb unbedingt ausführlich gelesen werden.

Bild: I-vista / pixelio.de

 

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