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Umzug für Sozialhilfeempfänger: Was ist zu beachten?

Samstag, den 14. Januar 2017 um 18:02 Uhr

 

Veranlasster oder freiwilliger Umzug?

Prinzipiell darf jeder der Sozialhilfe bezieht auch umziehen. Allerdings werden die Kosten nur unter besonderen Voraussetzungen vom Amt übernommen. Muss ein Sozialhilfe- oder Hartz IV Empfänger auf Verlangen seines Leistungsträgers umziehen, sind die Umzugskosten in voller Höhe zu erstatten. Eine Aufforderung zum Wohnungswechsel wird meist durch unangemessenen Wohnraum begründet. Nach Prüfung der Sachlage und Familienverhältnisse können Sozialhilfe oder Hartz IV Empfänger vom Sozialamt bzw. Jobcenter aufgefordert werden, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Man denkt in solchen Fällen an Sozialwohnungen, dessen Mietkosten vollends übernommen werden. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. Beispiel: Die Arge kommt für die monatliche Miete von 200 bis 400 Euro auf, der Mietbetrag beträgt jedoch 500 Euro. In dem Falle muss der Leistungsbezieher den Auffüllbetrag selbst entrichten.

Anders verhält es sich bei freiwilligen Umzügen. Es wird je nach Situation entschieden, ob Umzugskosten erstattet werden oder nicht. Wichtig: Unabhängig von der Begründung eines Umzugs muss im Vorfeld stets die Genehmigung des zuständigen Amtes eingeholt werden.

Wann kommt eine Kostenübernahme infrage?

Bewilligungen der Arge oder des Sozialamtes setzen immer eine Notlage bzw. Notwendigkeit voraus. Triftige Gründe können sein:
• Die Wohnung ist durch Schimmelbefall oder Brand unbewohnbar geworden.
• Es liegt eine Kündigung seitens des Vermieters vor.
• Familienzuwachs kündigt sich an, und es wird mehr Wohnraum benötigt.
• Eine Ehe wurde geschieden, woraufhin der Sozialhilfe bedürftige umziehen muss.
• Der Hartz IV Empfänger hat eine Arbeitsstelle in unzumutbarer Entfernung vom Wohnort gefunden.

Wichtig: Die Kostenübernahme erfolgt nur bei Vorlage schriftlicher Beweise für die Notwendigkeit eines Umzuges. Anerkannte Belege sind beispielsweise Dokumente wie das Kündigungsschreiben des Vermieters oder ein Arbeitsvertrag. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Schimmelbefall muss der behandelnde Arzt ein Attest ausstellen. Im Falle eines Brandes muss nachgewiesen werden, dass dieser vom Leistungsbezieher nicht schuldhaft verursacht wurde.

Wann dürfen Sozialhilfeempfänger Umzugsfirmen beauftragen?

Folgende Personengruppen können ihren Umzug von einem professionellen Unternehmen durchführen lassen:

  • körper- und sehbehinderte Menschen
  • Senioren und Personen mit gesundheitlichen Problemen

Auch hier gilt, dass Krankheit und andere schwerwiegende Gründe mit einem Attest oder anderen Ausweis-Dokumenten nachgewiesen werden müssen. Im Falle einer Bewilligung werden folgende Kostenpositionen berücksichtigt:

  • Leistungen und Services des Umzugsunternehmens inkl. Umzugskartons.
  • Pauschale für die Umzugshelfer inkl. eventueller Beköstigung während der Arbeit

Wann muss mit einer Ablehnung gerechnet werden?

Hat ein Hartz IV Empfänger lediglich die Aussicht auf Arbeit in entfernter Umgebung aber noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, wird das Jobcenter die Umzugskosten nicht übernehmen. Dies gilt ebenfalls für korrigierbare Mängel in einer Mietwohnung. Auch Sozialhilfeempfänger, welche noch keine 25 Jahre alt sind und das Elternhaus verlassen wollen, haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens des Sozialamtes oder Jobcenters. Anders verhält es sich, wenn eine Schwangerschaft vorliegt, oder der Leistungsbezieher eine Berufsausbildung an einem anderen Ort bekommt. Ausnahmeregelungen gelten auch im Falle eines dermaßen zerrütteten Eltern-Kind-Verhältnisses, was ein weiteres Zusammenleben unzumutbar macht.

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

 

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