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So wird Ihr Umzug in die Schweiz ein Erfolg - Unsere Checkliste

Dienstag, den 29. August 2017 um 19:37 Uhr

Umzug genau planen und organisieren

Neben einem Nachsendeantrag der Deutschen Post fallen mehrere zu erledigende Sachen an: vor, nach und während Ihres Umzugs. Mit dem Nachsendeantrag der Deutschen Post wird Ihre Post an Ihren neuen Wohnort weitergeleitet. Familie und Freunde werden Ihnen bestenfalls beim Einpacken und bei dem Umzug unter die Arme greifen, jedoch sollten Sie die von uns in einer Checkliste zusammengefassten Punkte berücksichtigen.

Planung vor der Abfahrt - beachten Sie die Zollbestimmungen

Neben den erhöhten Preisen bei der Anmietung von Transportern aufgrund notwendiger Auslandsversicherungen, fallen weitere Kosten an.

Denn noch vor Ihrem Umzug müssen Sie wissen, dass es auf dem Weg in den neuen Wohnort die Autobahnmaut gibt und auch der Zoll seine eigenen Regeln und Vorschriften hat. Halten Sie die Vignettenpflicht nicht ein oder bringen diese falsch am Fahrzeug an, kann Sie dies ein Bußgeld von 200 CH kosten. Die Zollbehörde des Ziellands verlangt anders als in Deutschland bei der Einfuhr eine Liste für Übersiedlungsgut, welche Sie bereithalten und ordnungsgemäß ausgefüllt haben müssen. Beachten Sie bei diesem Wohnortswechsel bitte auch das Gesamtgewicht im Transporter. Anleitungen und einen Vordruck erhalten Sie von der schweizerischen Zollbehörde.

Erfragen Sie die Zeiten zu denen der Umzug durchgeführt kann. Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erfahren Sie die einzelnen Einreisezeiten.
Als LKW zählt hier bereits ein 7,5 Tonner. Fahrzeuge dieser Art dürfen nur zwischen 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr gefahren werden, hier gilt das Nachtfahrverbot. Bitte planen Sie Zeitfenster ein, so dass ein Stau Ihren Zeitplan nicht durcheinander bringt.

Vollständige Dokumente für den Umzug

Prüfen Sie noch rechtzeitig vor der Abfahrt die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familie und verlängern Sie diese wenn nötig. Sie haben nach dem Umzug 2 Wochen Zeit um sich bei dem Wohnortswechsel in neuen Wohnort anzumelden. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag müssen Sie die Aufenthaltsbewilligung beantragen, hierzu benötigen Sie eine schriftliche Arbeitsbewilligung Ihres neuen Arbeitgebers in der Schweiz. Der vollständigkeitshalber prüfen Sie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, internationaler Führerschein und Weitere für Sie und Ihren neuen Job erforderlichen Dokumente.

Sollten Sie Ihr Auto einführen wollen, beachten Sie bitte das bei der Ummeldung andere Bestimmungen gelten. Sie erhalten vom Zollamt die genauen Bestimmungen. Das Fahrzeug muss als Umzugsgut deklariert werden und nur Sie als Halter können das Fahrzeug einführen. Sie müssen mindesten ein halbes Jahr das Fahrzeug besessen haben, andernfalls müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden. Alternativ und bei begrenztem Aufenthalt in der Schweiz können Sie einen Antrag auf Zollbefreiung stellen. Sie erhalten dann ein begrenzt gültiges Zollkennzeichen und müssen nach 24 Monaten den Wagen ausführen oder in der Schweiz anmelden.

Weitere Tipps und wichtige Informationen für den Umzug

Wenn Ihre Haustiere nicht in Deutschland bleiben sollen, dann erkundigen Sie sich bite bei dem Bundesamt für Veterinärwesen. Der Nachweis von Impfungen und Mikrochips sind zum Beispiel bei Hunden beim Zoll erforderlich. Die Bestimmungen unterscheiden sich bei der Einfuhr von Pferden oder anderen Tieren.
Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen bei der Einfuhr von Lebensmitteln und Alkohol. Erlaubt sind Haushaltsvorräte. Dies können Sie ebenfalls auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung nachlesen.
Zudem sollten Sie für diesen Wohnortswechsel sollten Sie auf Ihrer Checkliste noch Adapter für die Steckdosen notieren und beachten, dass der Telefonanschluss ein anderer ist als der in Deutschland.

Bild: Rolf Krekeler / pixelio.de

 

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