Corona-Hinweis Wir sind auch in der Corona-Krise wie gewohnt für Sie da!

Halteverbotsschilder

Halteverbot

Unsere Bürozeiten

Montag - Freitag 8 - 18 Uhr
Samstag 10 - 16 Uhr
Sonn- & Feiertag geschlossen

Unsere TOP-Angebote

Angebot 1 | 2 Mann + LKW = 125€ für 2 Stunden

Angebot 2 | 1 Mann = 50€ für 2 Stunden

Umzugsmaterial

Umzugsmaterial

Unser Umzugsblog

Renovieren nach dem Umzug

Montag, den 08. Oktober 2018 um 20:53 Uhr

Oft gibt es Ärger mit dem Vermieter bei einem Auszug

Wenn Sie ausziehen, müssen Sie die Wohnung renovieren. Stimmt das? Manche Klauseln im Mietvertrag sind wirksam, andere eben nicht. Leider kennen Mieter und Vermieter die Recht und Pflichten nicht und oft gibt es Ärger. Sicher muss der Mieter kleinere Schönheitsreparaturen durchführen, er muss aber die Wohnstatt nicht neu renovieren. Bessern Sie also nur das aus, was Sie auch „abgewohnt“ haben. Natürlich müssen Sie alle eingebauten Sachen entfernen und Nägel aus den Wänden ziehen. Wände und Decken müssen Sie streichen oder tapezieren und die Fußböden in Ordnung bringen. Türen und Fenster müssen von innen gestrichen werden und Heizungen und Heizungsrohren muss ein neuer Anstrich gegönnt werden.

Schönheitsreparaturen muss der Mieter selbst übernehmen, also ran an die Pinsel und die Wände regelmäßig streichen. Küche und Badezimmer müssen alle drei Jahre gestrichen werden, das Wohn- und Schlafzimmer, sowie der Flur müssen alle fünf Jahre einen neuen Anstrich erhalten. Andere Räume sind nach sieben Jahren dran.

Alles in Farbe?

So lange Sie in der Bleibe leben, können Sie machen was Sie wollen. Kein Vermieter darf Ihnen vorschreiben, in welcher Farbe die Wände oder die Decken gestaltet werden. Wenn Sie allerdings ausziehen, sieht es anders aus. Beim Renovieren müssen Sie nicht immer Weiß auswählen, Sie müssen halt einen Farbton auswählen, der neutral ist und von den Nachmietern akzeptiert werden kann. Tapeten sollten neutral sein und natürlich dürfen sie nicht beschädigt sein, dann können sie an der Wand bleiben. Fototapeten hingegen müssen in jedem Fall beim Umziehen entfernt werden.

Besenrein übergeben

Natürlich müssen Sie das Haus leer übergeben, das heißt, dass Sie alle Möbel und den Haushalt vollständig ausräumen müssen. Was beim Umzug nicht mit soll, muss auf den Müll. Mitunter sind aber die Möbel noch recht neu, in diesem Fall sprechen Sie sich mit dem Nachmieter ab, ob er die Möbel nach dem Umzug nicht vielleicht übernehmen möchte. Wenn noch nicht feststeht, wer nach Ihrem Umzug das Haus bezieht, können Sie diese Vereinbarung auch mit dem Vermieter treffen, er kann dann die Wohnung sogar als „teilmöbliert“ vermieten. Wenn allerdings wegen der Möbel keine Einigung zu erzielen ist, muss der ganze Haushalt raus. Und wie gesagt, unter Haushalt versteht man auch Lampen, Teppiche, Gardinen und selbstverständlich die Möbel.

Umzug erledigt - alles erledigt?

Wenn Ihr Haushalt in die neue Bleibe gebracht ist, ist noch lange nicht alles in Ordnung. Nach dem Umziehen müssen Sie die „alte“ Wohnung renovieren. Wenn allerdings keine größeren Beschädigungen vorliegen, genügt es in aller Regel die Wohnung besenrein zu übergeben. Sie müssen also kehren, groben Schmutz beseitigen und Klebereste von den Malerarbeiten entfernen. Falls die Einbauküche schon in der Wohnung war, muss sie selbstverständlich gründlich gereinigt werden.

Es gibt Ausnahmen

Wenn Sie die Unterkunft unrenoviert übernommen haben, müssen Sie auch nach dem Umziehen nicht renovieren. Parkett versiegeln müssen Sie für den neuen Haushalt auch nicht wenn der Vermieter verlangt, dass die Fenster auch von außen gestrichen werden müssen, müssen Sie diesem Wunsch keinesfalls nachkommen. Manchmal steht auch eine Klausel im Mietertrag, dass nach dem Umziehen Schönheitsreparaturen zu machen sind, auch wenn es gar nicht Not tut. Diese Klausel ist ebenfalls unwirksam. Haben Sie allerdings nach dem Umziehen die Bleibe schon renoviert, können Sie sechs Monate lang notfalls einen Schadenersatz einklagen.

 

Umzugsfirma Berlin | Umzüge Berlin