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Mietminderung in der neuen Wohnung erfolgreich durchsetzen

Montag, den 03. Dezember 2018 um 21:38 Uhr

Was ist eine Mietminderung?

Eine Mietminderung kann bei diversen Mängeln in der neuen Wohnung durchgesetzt werden. Wenn es in der Wohnung diverse Mängel gibt, dann kann die Miete reduziert werden. Die Mietminderung gilt so lange bis die vorhandenen Mängel vom Vermieter beseitigt worden sind. Viele Verbraucher wissen nicht um ihre Rechte und lassen den Vermietern viele Mängel in der Wohnung durchgehen. Die Verbraucher haben jedoch das Recht auf eine Mietminderung, wenn die Mängel nicht beseitigt werden. Allerdings wurde im Gesetz noch nicht festgelegt, um wie viel Prozent die Miete gesenkt werden kann.

Bei welchen Mängeln greift die Mietminderung ein?

Die Mietminderung kann dann durchgesetzt werden, wenn der Verbraucher erhebliche Mängel in seiner Wohnung feststellt. Dazu gehören zum Beispiel kaputte Heizungen mitten im Winter, der anhaltende Gestank im gesamten Treppenhaus, heftiger Schimmelbefall in der Wohnung oder langanhaltender Lärm von Baustellen. Es gibt unterschiedliche Gründe, welche für eine Mietminderung in Frage kommen.

Wie muss bei einer Mietminderung richtig vorgegangen werden?

Bevor die Mietminderung eingereicht wird, sollten wichtigen Fakten und Regeln beachtet werden. Zuerst muss der Verbraucher den Vermieter über den vorhandenen Mangel informieren. Dann ist der Vermieter an der Reihe und muss den Mangel so schnell wie möglich beseitigen. Der Verbraucher kann dem Vermieter eine Frist mit drei bis vier Tagen setzen, um sich um den Mangel kümmern zu können. Erst wenn die Frist vergangen ist und der Vermieter sich nicht um den vorhandenen Mangel gekümmert hat, kann der Mieter eine Mietminderung durchsetzen.

Der Gang zum Rechtsanwalt kann sich für den Mieter lohnen

Da viele Verbraucher nicht um ihre Rechte wissen, sollten sie den Gang zum Anwalt oder Experten wagen. Ein Rechtsanwalt kennt sich mit den aktuellen Gesetzen aus und kann die Mietminderung mit Erfolg schnell und behutsam einreichen. Aber der Gang zum Mieterbund kann sich für die Verbraucher lohnen. Der Mieterbund verfügt über fachkundige Experten und geschultes Personal, mit welchem die rechtlichen Schritte besprochen und durchgeführt werden können.

Wenn die Verbraucher eine ungerechtfertigte Mietminderung beim Vermieter einreichen, dann kann dieser die Verbraucher verklagen und weitere Schritte einleiten, um die komplette Miete zu fordern. Im Extremfall kann der Vermieter dem Mieter sogar kündigen, wenn dieser die geforderte Miete nicht bezahlt. Mit einem Rechtsanwalt oder dem Mieterbund an der Seite kann den Verbrauchern so etwas nicht passieren. Zudem setzen sich die Experten dafür ein, die Probleme außerhalb des Gerichts zu lösen. Beide Parteien sind zufrieden, wenn eine gute Lösung für Vermieter und Mieter gefunden wird. Die Verbraucher sollten sich also gründlich überlegen, ob es sich für sie lohnt, gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen, wenn in der neuen Wohnung ein Mangel besteht. In vielen Fällen zeigen sich die Vermieter sehr gütig und lassen die Mängel schnell und sicher beseitigen. Der erste Schritt sollte also immer zum Vermieter führen.

 

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