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Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit - Zahlt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse?

Dienstag, den 06. August 2019 um 15:53 Uhr

Aber auch andere Hindernisse wie Stufen können nachträglich aus dem Weg geräumt werden. Wo diese Maßnahmen nicht zu bewerkstelligen sind, da gibt es nur die Lösung Wohnungswechsel in eine barrierefreie Wohnung. Dadurch hat der pflegebedürftige Mensch trotz Handicap die Chance auf eine bessere Lebensqualität und einen mühelosen Alltag. Für alles fallen Kosten an.

In allen oben genannten Fällen - auch Wohnungswechsel - gibt es einen Zuschuss oder eine komplette Kostenübernahme von der Krankenkasse beziehungsweise von der Pflegekasse. Von amtlicher Seite muss eine Pflegestufe bescheinigt worden sein und der Wohnungswechsel als tatsächlich erforderlich anerkannt sein. Diese Voraussetzungen sollten vorab geprüft sein. Erst dann ist es sinnvoll, einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse für den Wohnungswechsel zu stellen.

Antrag an die Pflegekasse

Der Antrag wird an die Pflegekasse gerichtet. Das Sozialgesetz sieht unter § 40 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit für die individuelle Verbesserung des Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen vor. Ziel ist es, den Betroffenen ein weitgehend eigenständiges Leben zu ermöglichen. Folgende Situation kann für einen Umzug erzwingen:

  • a)In der alten Wohnung ist ein bedarfsgerechter Umbau nicht möglich und
  • b)für ein Pflegeheim ist die Bedürftigkeit nicht groß genug.

Der Umzug soll individuell auf die Pflegebedürftigkeit des Einzelnen ausgerichtet sein. Auch Personen mit der Pflegestufe 1 können mit einer Kostenübernahme rechnen. Das ist seit 2017 in einem neuen Kostenstärkungsgesetz geregelt. Ein Umzug und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse wird in der Regel genehmigt, wenn dadurch häusliche Pflege erst ermöglicht oder wesentlich erleichtert wird. Die Leistungskraft aller Beteiligten soll nicht überfordert werden. Die Abhängigkeit von personeller Hilfe soll reduziert werden. Die Betroffenen sind durch den Umzug in eine neue Wohnung wieder stärker zu einer selbständigen Lebensführung fähig.

Umbau nicht möglich

Gründe für einen Umzug sind vielfältig wie das Leben selbst. Wenn ein Mensch plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen ist, dann braucht er einen barrierefreien Zugang zur Wohnung und in der Wohnung. In vielen Fällen ist ein Umbau unmöglich, weil weil zum Beispiel

  • . keine Rampen eingebaut werden können
  • . weil Türen zu schmal sind und nicht verändert werden können
  • . das Pflegebett in den engen Räumen keinen Platz hat
  • . überhaupt ein Lift zur Wohnung in oberen Etagen fehlt
  • . eine barrierefreie Dusche nicht installiert werden kann

Antrag bei der Pflegekasse

Der Antrag auf Übernahme der Kosten für den Umzug kann formlos ohne Formular bei der Pflegekasse eingereicht werden. Beifügen kann man bereits einen Kostenvoranschlag, wenn vorhanden. Anführen muss man unbedingt die Anspruchsvoraussetzungen - also warum der Pflegebedürftige in eine neue passende Wohnung umziehen muss. Dieser Antrag muss nicht zwingend vor dem Umzug gestellt werden.

Die Krankenkassen sind zur Beratung verpflichtet, das sollte man unbedingt in Anspruch nehmen. Die Gesetzesvorgaben sind sehr komplex - jeder Fall liegt irgendwie anders. Ein Antrag vor dem Umzug auf Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist auf jeden Fall der bessere Weg. Bitte erst umziehen, wenn der Antrag genehmigt wurde. Sollte der Antrag abgelehnt werden, so kann man immer Einspruch einlegen und einen neuerlichen Bescheid erwirken.

 

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